Die tagesaktuelle Übersicht über die Corona-Lockerungen
Letzte Aktualisierung am 26. Mai 2021

Wähle ein Bundesland aus, um alle Antworten für ein Bundesland zu sehen.
Bei der Auswahl einer Frage bekommst du eine Übersicht über alle lokalen Regelungen.

Bremen

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Bremer Kitas können unter Einhaltung der Hygieneregeln öffen. Max. 60 Kinder dürfen in festen Kohorten gemeinsam betreut werden. Für Kita-Kinder soll es keine Testpflicht geben. Ab einer Inzidenz von 165 schließen die Kitas und gehen in die Notbetreuung. Für berufstätige Eltern, die aufgrund eventueller Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Grundschulklassen erhalten Unterricht in voller Klassenstärke. SchülerInnen und Lehrkräfte haben sich 2x pro Woche einem Coronatest zu unterziehen. Ohne negativen Test darf das Schulgelände nicht betreten werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 165 gehen die Schulen in den Distanzunterricht. Für berufstätige Eltern, die aufgrund eventueller Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? An weiterführenden Schulen wird in Halbgruppen im Wechselmodell unterrichtet. SchülerInnen und Lehrkräfte unterziehen sich 2x pro Woche einem Coronatest. Ohne negativen Test darf das Schulgelände nicht betreten werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 165 gehen die Schulen in den Distanzunterricht.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? An Volkshochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen Präsenzveranstaltungen unter Beachtung der Hygieneregelungen stattfinden, solange der 7-Tage-Inzidenzwert unter 200 je 100.000 Einwohner/innen liegt.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Vorsorgeuntersuchungen werden auch während der Corona-Krise empfohlen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? In Bremen darf sich der eigene Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.bremen.de/corona#inzidenz-aktuell
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen und weiteren Einschränkungen für BesucherInnen öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Frühestens ab 22. März soll es Lockerungen für die Außenbereiche von Restaurant geben. Bei Inzidenzen von 50 bis 100 sollen mit tagesaktuellem Schnelltest und vorheriger Terminbuchungen Gäste zugelassen sein. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen unter: https://www.bremen.de/corona#inzidenz-aktuell
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit Fieber über 38 Grad, starkem Husten und grippeähnlichen Symptomen müssen zu Hause bleiben. Es wird empfohlen sich dann beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin zu melden. Sobald das Kind 24 Stunden symptomfrei ist, darf es wieder zur Kita/Schule. Bei einfachem Schnupfen und gelegentlichem Husten können Kinder weiterhin die Kita/Schule besuchen.