Die tagesaktuelle Übersicht über die Corona-Lockerungen
Letzte Aktualisierung am 26. Mai 2021

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Rheinland-Pfalz

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas haben geöffnet, dennoch werden Eltern dringend gebeten ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Ab dem 7. April 2021 soll für alle für alle Beschäftigten in Einrichtungen der Kinderbetreuung sowie den Hilfen zur Erziehung pro Woche einen Selbsttest zur Verfügung stehen. Aber einer Inzidenz von 165 gehen Kitas in den Notbetrieb. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? SchülerInnen der Grundschule und der Unterstufe in Förderschulen werden im Wechselunterricht unterrichtet. Die Präsenzpflicht wird beibehalten. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen. Steigt die Inzidenz auf 165 gehen die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Grund- und Förderschulen und die Schulen sind angehalten regelmäßige Maskenpausen einzuführen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Die weiterführenden Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 gehen die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich dazu auf der Homepage Ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Ab einer Inzidenz von 100 ist Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Kinder bis 14 Jahren dürfen zu fünft Sport machen. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz von 100 haben Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel sind nur mit einer OP- oder FFP2-Maske zu betreten. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit einfachen Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Husten, dürfen in die Schule/Kita. Wenn ein Kind sich nicht wohlfühlt oder die Symptome stärker sind, muss es zu Hause bleiben. Grundsätzlich können die Eltern warten, bis das Kind wieder voll gesund ist oder telefonisch um ärztlichen Rat bitten. Der/Die Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird.