Baden-Württemberg |
Eigene Übersicht kann unter diesem Link abgerufen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen/ Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Steigt die 7-Tage Inzidenz über 100 darf sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 Jahren aus den beiden Haushalten werden nicht mitgezählt. In allen öffentlich zugänglichen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2 oder OP-Maske) zu tragen. Auch im Freien gilt an vielbesuchten Plätzen eine Maskenpflicht. Aber einer Inzidenz von 100 gilt die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr. Sport alleine ist bis 24 Uhr erlaubt. In dieser zeit darf die Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen werden. Friseure dürfen unter Einschränkungen öffnen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen mit Hygienekonzepten öffnen. Körpernahe Dienstleistungen sollen unter Einschränkungen ermöglicht werden. Vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit. |
Bayern |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ |
Berlin |
Treffen von bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten sind erlaubt. Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf über 100 darf sich nur noch ein Haushalt mit einer einzelnen Person treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Vollständig Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Ab Juni werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Drinnen dürfen sich 5 Personen aus zwei Haushalten und draußen 10 Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen zu Lockerungen: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1086291.php |
Brandenburg |
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen sich zwei Haushalte treffen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt die Regelung ein Haushalt plus eine Haushaltsfremde Person dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen. Liegt die 7-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 100, greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. |
Bremen |
In Bremen darf sich der eigene Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.bremen.de/corona#inzidenz-aktuell |
Hamburg |
Maximal 5 Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. In allen öffentlich zugänglichen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2 oder OP-Maske) zu tragen. Auch im Freien gilt an vielbesuchten Plätzen eine Maskenpflicht. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/ |
Hessen |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Die Kontaktregelungen hängen von der aktuellen Inzidenz ab. Weitere Informationen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/treffen-und-veranstaltungen |
Mecklenburg-Vorpommern |
Zwei Haushalte dürfen sich mit einem weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht |
Niedersachsen |
Der eigene Haushalt darf sich mit 2 Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 6 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. In Regionen mit einer Inzidenz von über 100 darf man sich nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. In diesem Fall gilt für Kinder eine Altersgrenze von 6 Jahren. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. In Landkreisen mit einer Inzidenz von maximal 35 können sich u.U. auch bis zu 10 Personen aus drei Haushalten treffen. Weitere Informationen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html#1Kontakt |
Nordrhein-Westfalen |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Die Kontaktregelungen sind abhängig von den aktuellen Inzidenzen. Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#da9fc8e6 |
Rheinland-Pfalz |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/ |
Saarland |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Je nach 7-Tage-Inzidenz können die Kontaktregelungen variieren. Aktuelle Informationen: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/home_node.html |
Sachsen |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Je nach Inzidenzwert können die Kontaktbeschränkungen variieren: Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html |
Sachsen-Anhalt |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Bei einzer Inzidenz von 100 gilt ein Haushalt plus eine weitere Person. Steigt der Inzidenzwert auf 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Weitere Informationen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/ |
Schleswig-Holstein |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Jeden Mittwoch wird darüber beraten, welche Städte und Kreise Lockerungen oder Verschärfungen der Corona Regeln benötigen, je nach Inzidenzwert. Sollten die Inzidenzen steigen, werden die Maßnahmen erneut verschärft (Notbremse). Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten unterschiedliche Regelungen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Allgemeines_Verwaltung.html |
Thüringen |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 13 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Steigt der Inzidenzwert auf 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Weitere Informationen: https://corona.thueringen.de/ |