Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? |
Kitas befinden sich in der Notbetreuung. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Welche Regeln gelten für Grundschulen? |
Die Klassenstufen 1 bis 6 befinden sich im Präsenzunterricht. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=170104&processor=processor.sa.pressemitteilung Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? |
Weiterführende Schulen befinden sich im Präsenzunterricht. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=170104&processor=processor.sa.pressemitteilung |
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? |
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Bildungseinrichtung. |
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? |
Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule. |
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? |
Vorsorgeuntersuchungen sollen trotz Corona-Pandemie wahrgenommen werden. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch. |
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? |
Zwei Haushalte dürfen sich mit einem weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht |
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Weitere Lockerungen: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Dateien/104+-+2205.pdf |
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? |
Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Weitere Informationen zu Kultur- und Freizeitveranstaltungen: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht |
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Touristische Übernachtungen in Hotels/Campingplätzen sind nach wie vor nicht gestattet. Geimpfte Tagestouristen und Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern dürfen seit 5. Mai wieder einreisen. Weitere Informationen: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht |
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? |
Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht |
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? |
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten. |
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? |
Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen. |
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? |
Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben. |
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? |
Kinder mit einfachen Symptomen wie Schnupfen oder leichtem Husten dürfen in die Schule oder Kita. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt, die Symptome stärker werden oder Fieber hinzukommt, muss es zu Hause bleiben oder abgeholt werden und mindestes 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert, dann bitte bei einer/m Kinderazt/Kinderärztin melden. Er/sie entscheidet darüber, ob ein Covid-Test notwendig ist. |