Baden-Württemberg |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. |
Bayern |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. |
Berlin |
Individual- bzw. kontaktfreier Sport ist alleine oder mit bis zu maximal 5 Personen aus zwei Haushalten im Freien gestattet. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Aber einer 7-Tage-Inzidenz über 100 ist Sport nur noch alleine, zu zweit oder mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder dürfen Sport in Gruppen bis zu 5 Kindern ausüben. Ab 4. Juni soll es im Sport zu weiteren Lockerungen kommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. |
Brandenburg |
Voraussichtlich soll es ab Juni zu Lockerungen kommen, wenn die Inzidenz niedrig bleibt. Kontaktsport im freien soll ohne Teilnehmerbegrenzungen erlaubt sein, Fitnessstudios und Freibäder könnten öffnen, Kontaksport im Innenraum könnte mit bis zu 30 Personen ermöglicht werden. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. |
Bremen |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. |
Hamburg |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/ |
Hessen |
Bei einer Inzidenz über 100 ist Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich Kinder zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Fitnessstudios dürften nach fester Terminvergabe genutzt werden. Weitere Informationen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/freizeitangebote-und-sport |
Mecklenburg-Vorpommern |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Weitere Lockerungen: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Dateien/104+-+2205.pdf |
Niedersachsen |
Individualsport ist alleine sowie in kleinen Gruppen mit maximal 2 weiteren Personen aus einem anderen Haushalt im Freien gestattet. Wenn eine Genehmigung vorliegt, können sich auch bis zu 10 Personen aus maximal drei Haushalten zum Sport treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Je nach Inzidenzen gelten allerdings unterschiedliche Regelungen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html |
Nordrhein-Westfalen |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Die Kontaktregelungen sind abhängig von den aktuellen Inzidenzen. Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#da9fc8e6 |
Rheinland-Pfalz |
Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Ab einer Inzidenz von 100 ist Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Kinder bis 14 Jahren dürfen zu fünft Sport machen. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/ |
Saarland |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. |
Sachsen |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html |
Sachsen-Anhalt |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Weitere Informationen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/ |
Schleswig-Holstein |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html |
Thüringen |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. |