Die tagesaktuelle Übersicht über die Corona-Lockerungen
Letzte Aktualisierung am 26. Mai 2021

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Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen?

Bundesland Antwort
Baden-Württemberg Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus.
Bayern Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Berlin Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind stehen bisher noch aus. Weitere Lockerungen für Juni sind geplant. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Brandenburg Ab Juni kann es auch hier zu Lockerungen kommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Bremen Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen unter: https://www.bremen.de/corona#inzidenz-aktuell
Hamburg Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
Hessen Informationen zu Großveranstaltungen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/treffen-und-veranstaltungen
Mecklenburg-Vorpommern Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht
Niedersachsen Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Nordrhein-Westfalen Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen: Die Kontaktregelungen sind abhängig von den aktuellen Inzidenzen. Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#da9fc8e6
Rheinland-Pfalz Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Saarland Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus.
Sachsen Je nach Inzidenzwert können die Regelungen variieren. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
Sachsen-Anhalt Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
Schleswig-Holstein Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus.
Thüringen Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus.