Baden-Württemberg |
Grundschulen befinden sich im Wechselunterricht mit Testpflicht für den Präsenzunterricht. Es wird eine Notbetreuung eingerichtet. Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Ab 19. April wird es eine Testpflicht für SchülerInnen geben, wenn die Inzidenz über 100 liegt. Aber einer 7-Tage Inzidenz von über 200 gehen die Schulen in den Distanzunterricht. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Bayern |
Ab 12. April wird es eine regelmäßige Testpflicht, 2x pro Woche, für SchülerInnen und Lehrkräfte geben, damit diese am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Steigt der Inzidenzwert in Städten und Landkreisen auf 100, werden die Schulen wieder in den Fernunterricht wechseln. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 erhalten GrundschülerInnen Präsenzunterricht. Liegt die Inzidenz über 100 erhalten die SchülerInnen Distanzunterricht. Ausnahmen bilden die Klassenstufe 4, sie sollen auch weiterhin Präsenzunterricht erhalten. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Berlin |
Grundschulen befinden sich im Wechselunterricht, in halber Klassengröße. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt. Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. SchülerInnen und Lehrkräfte unterziehen sich 2x in der Woche einer Testpflicht unter Aufsicht in den Schulen. Notbetreuung wird in Schulen/Horten für Alleinerziehende und Eltern in systemrelevanten Berufen ermöglicht. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (nach Beschluss des Bundeskabinetts) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Brandenburg |
Grundschulen von der Klassenstufe 1 bis 6 befinden sich aktuell im Wechselunterricht. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich mindestens 2x/Woche testen lassen. Ohne einen negativen Schnelltest dürfen die Schulen nicht betreten werden. Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50, dürfen ab 31. Mai Grundschulen und Förderschulen bis zur 6. Klasse wieder für den Präsenzunterricht öffnen. Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (nach Beschluss des Bundeskabinett) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Bremen |
Grundschulklassen erhalten Unterricht in voller Klassenstärke. SchülerInnen und Lehrkräfte haben sich 2x pro Woche einem Coronatest zu unterziehen. Ohne negativen Test darf das Schulgelände nicht betreten werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 165 gehen die Schulen in den Distanzunterricht. Für berufstätige Eltern, die aufgrund eventueller Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Hamburg |
GrundschülerInnen befinden sich im Wechselunterricht. Grundschulen müssen sicherstellen, dass SchülerInnen in jeder Woche tageweise die Schulen besuchen können. Es wird eine Testpflicht von 2x pro Woche für SchülerInnen und 3x pro Woche Lehrkräfte eingeführt. Steigt die Inzidenz über 165 kehren Hamburgs Schulen in den Distanzunterricht zurück. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Hessen |
Liegt die Inzidenz unter 100 haben die Klassen 1 bis 6 Präsenzunterricht. In Hessen müssen sich SchülerInnen und Lehrkräfte 2x pro Woche testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ab einer Inzidenz von 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. Weitere Informationen zum Stufenplan bezüglich des Schulunterrichts: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/bildung-und-betreuung/betreuung-und-schule |
Mecklenburg-Vorpommern |
Die Klassenstufen 1 bis 6 befinden sich im Präsenzunterricht. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=170104&processor=processor.sa.pressemitteilung Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Niedersachsen |
GrundschülerInnen befinden sich in halben Klassen im Wechselunterricht. 2x pro Woche besteht eine Testpflicht für SchülerInnen und Lehrkräfte. Bis Klassenstufe 6 ist eine Notbetreuung von ca. 8-13 Uhr eingerichtet. Ab 31. Mai kehren alle Schulklassen in den Präsenzunterricht zurück, vorausgesetzt die Inzidenz liegt unter 50. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Nordrhein-Westfalen |
GrundschülerInnen befinden sich im Wechselunterricht. Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021 Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Rheinland-Pfalz |
SchülerInnen der Grundschule und der Unterstufe in Förderschulen werden im Wechselunterricht unterrichtet. Die Präsenzpflicht wird beibehalten. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen. Steigt die Inzidenz auf 165 gehen die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Grund- und Förderschulen und die Schulen sind angehalten regelmäßige Maskenpausen einzuführen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Saarland |
GrundschülerInnen befinden sich im Wechselmodell. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. SchülerInnen der Grund- und Förderschulen müssen sich keinen Tests unterziehen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. Weitere Informationen: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/bildung-kultur/schulen-kitas/schulen-kitas_node.html |
Sachsen |
Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Es besteht allerdings keine Präsenzpflicht. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung.Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Sachsen-Anhalt |
SchülerInnen befinden sich im Wechelunterricht. Steigt der Inzidenzwert auf 165 wird Distanzunterricht angeordnet. Für GrundschülerInnen besteht eine Testpflicht 2x pro Woche, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Schleswig-Holstein |
Grundschulen befinden sich im Wechselmodell. Da es kreisspezifische Regelungen gibt, empfehlen wir den Blick auf die Seite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html Eine Testpflicht besteht 2x pro Woche, für SchülerInnen und Lehrkräfte, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Über die Regeln bei einer erhöhten Inzidenz wird am 23.04. beraten. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Thüringen |
Grundschulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 wechseln die Schulen in den Distanzunterricht. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen. GrundschülerInnen erhalten einen Lutschtest. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |