Die tagesaktuelle Übersicht über die Corona-Lockerungen
Letzte Aktualisierung am 26. Mai 2021

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Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen?

Bundesland Antwort
Baden-Württemberg Weiterführende Schulen befinden sich im Wechselunterricht mit Testpflicht für den Präsenzunterricht. Eine Notbetreuung wird für die Klassen 5-7 eingerichtet. Aber einer 7-Tage Inzidenz von über 200 gehen die Schulen in den Distanzunterricht. Abschlussklassen erhalten weiterhin Wechselunterricht. Ab 19. April wird es eine Testpflicht für SchülerInnen geben, wenn die Inzidenz über 100 liegt.
Bayern Ab 12. April wird es eine regelmäßige Testpflicht, 2x pro Woche, für SchülerInnen und Lehrkräfte geben, damit diese am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Steigt der Inzidenzwert in Städten und Landkreisen auf 100, werden die Schulen wieder in den Fernunterricht wechseln oder häufigere Testungen durchführen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 erhalten SchülerInnen an weiterführenden Schulen Wechselunterricht. Liegt die Inzidenz über 100 erhalten die SchülerInnen Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für die Abschlussklassen und die Klassenstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen, sie sollen weiterhin Präsenzunterricht erhalten. Abschlussprüfungen sollen zwei bis drei Wochen nach hinten verschoben werden. Während des Abschlussprüfungen gilt das Tragen einer FFP2-Maske. Bayern strebt Impfungen für Abschlussklassen ab Juni 2021 an.
Berlin Alle Klassen befinden sich im Wechselunterricht in halber Klassengröße. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt. Ausnahmen gibt es lediglich für Prüfungen. Auch hier soll es ein Präsenzangebot mit maximal halben Klassen geben. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich für den Präsenzunterricht, 2x in der Woche einer Testpflicht unter Aufsicht in den Schulen unterziehen. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt. Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Ferner haben die Schulen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Förder- und Unterstützungsangebote zu machen. Für die Berufsschulen gelten die gleichen Regelungen, wie für die anderen Schulen.
Brandenburg Weiterführende Schulen befinden sich im Distanzunterricht. Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50, werden alle weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ab dem 07.06.2021 zurück in den Präsenzunterricht kehren. Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Bremen An weiterführenden Schulen wird in Halbgruppen im Wechselmodell unterrichtet. SchülerInnen und Lehrkräfte unterziehen sich 2x pro Woche einem Coronatest. Ohne negativen Test darf das Schulgelände nicht betreten werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 165 gehen die Schulen in den Distanzunterricht.
Hamburg Für die weiterführenden Schulen wird eine Testpflicht von 2x pro Woche für SchülerInnen und 3x pro Woche Lehrkräfte eingeführt. Steigt die Inzidenz über 165 kehren Hamburgs Schulen in den Distanzunterricht zurück.
Hessen Weiterführende Schulen befinden sich im Distanzunterricht. Klassenstufen 5 und 6 können eine Notbetreuung erhalten. In Hessen müssen sich SchülerInnen und Lehrkräfte 2x pro Woche testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ab einer Inzidenz von 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Weitere Informationen zum Stufenplan bezüglich des Schulunterrichts: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/bildung-und-betreuung/betreuung-und-schule
Mecklenburg-Vorpommern Weiterführende Schulen befinden sich im Präsenzunterricht. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=170104&processor=processor.sa.pressemitteilung
Niedersachsen Alle weiterführenden Schulen befinden sich im Wechselmodell. Ab 31. Mai kehren alle Schulklassen in den Präsenzunterricht zurück, vorausgesetzt die Inzidenz liegt unter 50. SchülerInnen sind dazu verpflichtet im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für die Schulen wird eine Testpflicht von 2x pro Woche für SchülerInnen und Lehrkräfte eingeführt. Weitere Informationen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/szenario-a-bei-inzidenz-bis-50-offnungen-von-kitas-und-schulen-zum-31-mai-tonne-kinder-und-jugendliche-stehen-bei-uns-im-fokus-200627.html
Nordrhein-Westfalen Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021
Rheinland-Pfalz Die weiterführenden Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 gehen die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen.
Saarland Alle Klassen erhalten Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Ab 19. April besteht die Testpflicht für SchülerInnen und Lehrkräfte 2x pro Woche, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Weitere Informationen: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/bildung-kultur/schulen-kitas/schulen-kitas_node.html
Sachsen Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen zweimal pro Woche getestet werden. Es besteht allerdings keine Präsenzpflicht. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
Sachsen-Anhalt SchülerInnen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt der Inzidenzwert auf 165 wird Distanzunterricht angeordnet. Für SchülerInnen besteht eine Testpflicht 2x pro Woche, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.
Schleswig-Holstein Der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Distanzlernen wird angeboten. Über die Regeln bei einer erhöhten Inzidenz wird am 23.04. beraten. Abschlussklassen erhalten Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen. Da es kreisspezifische Regelungen gibt, empfehlen wir vorsorglich den Blick auf die Seite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html
Thüringen Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 wechseln die Schulen in den DistanzunterrichtSchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen. SchülerInnen an weiterführenden Schulen erhalten einen Antigen-Test.