Baden-Württemberg |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Frühestens ab 22. März soll es Lockerungen für die Außenbereiche von Restaurant geben. Bei Inzidenzen von 50 bis 100 sollen mit tagesaktuellem Schnelltest und vorheriger Terminbuchungen Gäste zugelassen sein. Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen/ |
Bayern |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Ab 10. Mai darf die Außengastronomie bis 22 Uhr öffnen, Voraussetzung dafür ist eine 7-Tage-Inzidenz unter 100. Liegt ab 21. Mai die Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze für Urlauber öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ |
Berlin |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Von 23 bis 6 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden. Generell gibt es ein Alkoholverbot nur in Grünanlagen und auf Parkplätzen bis Mitte Juni. Bei Inzidenzen von 50 bis 100 sollen mit tagesaktuellem Schnelltest und vorheriger Terminbuchungen Gäste im Außenbereich von Restaurants zugelassen sein. Weitere Lockerungen für Juni sind geplant. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. |
Brandenburg |
Cafes und Restaurants dürfen öffnen. Gäste mit tagesaktuellem negativen Coronatest, Terminvereinbarung und Hygienekonzept dürfen im Außenbereich bedient werden (max. 2 Haushalte/Tisch). Voraussichtlich dürfen Hotels, unter Auflagen, ab 11. Juni wieder für Gäste öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. |
Bremen |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Frühestens ab 22. März soll es Lockerungen für die Außenbereiche von Restaurant geben. Bei Inzidenzen von 50 bis 100 sollen mit tagesaktuellem Schnelltest und vorheriger Terminbuchungen Gäste zugelassen sein. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. |
Hamburg |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/ |
Hessen |
Die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Lockerungen für die Außengastronomie und Hotels sind vorgesehen. Weitere Informationen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/restaurants-reisen-und-uebernachtung/gaststaetten-und-hotels |
Mecklenburg-Vorpommern |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Touristische Übernachtungen in Hotels/Campingplätzen sind nach wie vor nicht gestattet. Geimpfte Tagestouristen und Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern dürfen seit 5. Mai wieder einreisen. Weitere Informationen: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht |
Niedersachsen |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Die Gastro soll am Wochenende vom 7. Mai wieder schrittweise geöffnet werden, wenn die Inzidenz unter 100 liegt. Weitere Informationen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html |
Nordrhein-Westfalen |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. |
Rheinland-Pfalz |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/ |
Saarland |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Lockerungen für die Außengastro werden angestrebt, je nach Inzidenzwert. |
Sachsen |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Ferienwohnungen und Campingplätze wieder Gäste empfangen, bei unter 50 auch Pensionen und Hotels. Auch sollen Lockerungen für die Außengastro angestrebt werden, je nach Inzidenzwert. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html |
Sachsen-Anhalt |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Weitere Informationen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/ |
Schleswig-Holstein |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Schleswig-Holstein strebt Lockerungen in der Außengastronomie an. Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/gastronomieEinzelhandel.html |
Thüringen |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Biergartenbesuche (im Außenbereich) und Camping, soll in Thüringen ab 6. Mai, bei einer konstanten Inzidenz von 100, unter Auflagen wieder ermöglicht werden. |