Die tagesaktuelle Übersicht über die Corona-Lockerungen
Letzte Aktualisierung am 26. Mai 2021

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Bayern

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Eine Rückkehr in den normalen Regelbetrieb erfolgt erst bei einer Inzidenz unter 50. Kitas haben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, Kinder werden in festen Gruppen betreut, vorausgesetzt die Inzidenz liegt zwischen 50 und 100. Bei einer Inzidenz über 100 wird die Notbetreuung greifen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Ab 12. April wird es eine regelmäßige Testpflicht, 2x pro Woche, für SchülerInnen und Lehrkräfte geben, damit diese am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Steigt der Inzidenzwert in Städten und Landkreisen auf 100, werden die Schulen wieder in den Fernunterricht wechseln. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 erhalten GrundschülerInnen Präsenzunterricht. Liegt die Inzidenz über 100 erhalten die SchülerInnen Distanzunterricht. Ausnahmen bilden die Klassenstufe 4, sie sollen auch weiterhin Präsenzunterricht erhalten. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Ab 12. April wird es eine regelmäßige Testpflicht, 2x pro Woche, für SchülerInnen und Lehrkräfte geben, damit diese am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Steigt der Inzidenzwert in Städten und Landkreisen auf 100, werden die Schulen wieder in den Fernunterricht wechseln oder häufigere Testungen durchführen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 erhalten SchülerInnen an weiterführenden Schulen Wechselunterricht. Liegt die Inzidenz über 100 erhalten die SchülerInnen Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für die Abschlussklassen und die Klassenstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen, sie sollen weiterhin Präsenzunterricht erhalten. Abschlussprüfungen sollen zwei bis drei Wochen nach hinten verschoben werden. Während des Abschlussprüfungen gilt das Tragen einer FFP2-Maske. Bayern strebt Impfungen für Abschlussklassen ab Juni 2021 an.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Einrichtungen die der beruflichen Aus, Fort- und Weiterbildungen dienen, dürfen Präsenzunterricht anbieten, wenn der Mindestabstand eingehalten wird und die Inzidenz unter 100 bleibt.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Das Sommersemester findet bisher ausschließlich in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzveranstaltungen (z.B. für Prüfungen und Klausuren) und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Ärzte und Ärztinnen raten, weiterhin Arzttermine wahrzunehmen, etwa um Vorsorgeuntersuchungen nicht zu versäumen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen und tagesaktuellem, negativen Test für BesucherInnen öffnen. Ab einem Inzidenzwert von 100 müssen Kultur-und Freizeiteinrichtungen schließen. Ab 10. Mai dürfen Theater, Kinos, Konzert- und Opernhäuser bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Ab 10. Mai darf die Außengastronomie bis 22 Uhr öffnen, Voraussetzung dafür ist eine 7-Tage-Inzidenz unter 100. Liegt ab 21. Mai die Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze für Urlauber öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln sind OP- oder FFTP- Masken zu tragen. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? In Bayern gilt ein 3-Stufen-System. Die örtlichen Gesundheitsämter entscheiden, welche Stufe gerade gilt. Kinder mit Schnupfen ohne Fieber dürfen bei Stufe 1 und 2 zur Schule/Kita. Bei Stufe 3 dürfen Kinder mit leichten Krankheitssymptomen nur mit negativem Covid-Test in die Schule/Kita. Bei den Covid-typischen Symptomen müssen Kinder zu Hause bleiben.