Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? |
Kindertageseinrichtungen haben inzidenzunabhängig geöffnet. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Welche Regeln gelten für Grundschulen? |
Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Es besteht allerdings keine Präsenzpflicht. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung.Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? |
Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen zweimal pro Woche getestet werden. Es besteht allerdings keine Präsenzpflicht. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html |
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? |
Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Bildungseinrichtung. |
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? |
Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule. |
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? |
Es wird empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen auch weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch. |
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? |
Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Je nach Inzidenzwert können die Kontaktbeschränkungen variieren: Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html |
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? |
Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html |
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? |
Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz von 100 haben Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html |
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? |
Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Ferienwohnungen und Campingplätze wieder Gäste empfangen, bei unter 50 auch Pensionen und Hotels. Auch sollen Lockerungen für die Außengastro angestrebt werden, je nach Inzidenzwert. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html |
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? |
Je nach Inzidenzwert können die Regelungen variieren. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html |
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? |
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten. |
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? |
Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen. |
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? |
Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben. |
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? |
Kinder mit Symptomen wie Husten, Fieber, Durchfall oder Erbrechen dürfen nicht in die Schule. Wenn sie mehr als 2 Tage lang diese Symptome aufzeigen, dürfen sie erst wieder in die Schule, wenn sie 2 Tage ohne Symptome sind. |