Die tagesaktuelle Übersicht über die Corona-Lockerungen
Letzte Aktualisierung am 26. Mai 2021

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Baden-Württemberg

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, die Notbetreuung ist daher nicht mehr erforderlich. Jedoch werden Eltern dringend gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz über 200 schließen die Kitas und bieten eine Notbetreuung an. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Grundschulen befinden sich im Wechselunterricht mit Testpflicht für den Präsenzunterricht. Es wird eine Notbetreuung eingerichtet. Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Ab 19. April wird es eine Testpflicht für SchülerInnen geben, wenn die Inzidenz über 100 liegt. Aber einer 7-Tage Inzidenz von über 200 gehen die Schulen in den Distanzunterricht. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Weiterführende Schulen befinden sich im Wechselunterricht mit Testpflicht für den Präsenzunterricht. Eine Notbetreuung wird für die Klassen 5-7 eingerichtet. Aber einer 7-Tage Inzidenz von über 200 gehen die Schulen in den Distanzunterricht. Abschlussklassen erhalten weiterhin Wechselunterricht. Ab 19. April wird es eine Testpflicht für SchülerInnen geben, wenn die Inzidenz über 100 liegt.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich auf der Homepage Ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Das Sommersemester findet bisher ausschließlich in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? ÄrztInnen raten, weiterhin Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Eigene Übersicht kann unter diesem Link abgerufen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen/ Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Steigt die 7-Tage Inzidenz über 100 darf sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 Jahren aus den beiden Haushalten werden nicht mitgezählt. In allen öffentlich zugänglichen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2 oder OP-Maske) zu tragen. Auch im Freien gilt an vielbesuchten Plätzen eine Maskenpflicht. Aber einer Inzidenz von 100 gilt die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr. Sport alleine ist bis 24 Uhr erlaubt. In dieser zeit darf die Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen werden. Friseure dürfen unter Einschränkungen öffnen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen mit Hygienekonzepten öffnen. Körpernahe Dienstleistungen sollen unter Einschränkungen ermöglicht werden. Vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit.
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen.
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen diese kulturellen Einrichtungen ohne Terminbuchungen öffnen. Steigt die Inzidenz über 100 haben Freizeit- und Kultureinrichtungen zu schließen.
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Frühestens ab 22. März soll es Lockerungen für die Außenbereiche von Restaurant geben. Bei Inzidenzen von 50 bis 100 sollen mit tagesaktuellem Schnelltest und vorheriger Terminbuchungen Gäste zugelassen sein. Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen/
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus.
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit leichtem Schnupfen oder Husten dürfen in die Schule oder Kita. Kinder, die eindeutig krank sind (Fieber, trockener Husten) müssen zu Hause bleiben. Wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert, dann bitte telefonisch bei einer/m Kinderarzt/Kinderärztin melden. Er/sie entscheidet darüber, ob ein Covid-Test notwendig ist.

Bayern

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Eine Rückkehr in den normalen Regelbetrieb erfolgt erst bei einer Inzidenz unter 50. Kitas haben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, Kinder werden in festen Gruppen betreut, vorausgesetzt die Inzidenz liegt zwischen 50 und 100. Bei einer Inzidenz über 100 wird die Notbetreuung greifen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Ab 12. April wird es eine regelmäßige Testpflicht, 2x pro Woche, für SchülerInnen und Lehrkräfte geben, damit diese am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Steigt der Inzidenzwert in Städten und Landkreisen auf 100, werden die Schulen wieder in den Fernunterricht wechseln. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 erhalten GrundschülerInnen Präsenzunterricht. Liegt die Inzidenz über 100 erhalten die SchülerInnen Distanzunterricht. Ausnahmen bilden die Klassenstufe 4, sie sollen auch weiterhin Präsenzunterricht erhalten. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Ab 12. April wird es eine regelmäßige Testpflicht, 2x pro Woche, für SchülerInnen und Lehrkräfte geben, damit diese am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Steigt der Inzidenzwert in Städten und Landkreisen auf 100, werden die Schulen wieder in den Fernunterricht wechseln oder häufigere Testungen durchführen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 erhalten SchülerInnen an weiterführenden Schulen Wechselunterricht. Liegt die Inzidenz über 100 erhalten die SchülerInnen Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für die Abschlussklassen und die Klassenstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen, sie sollen weiterhin Präsenzunterricht erhalten. Abschlussprüfungen sollen zwei bis drei Wochen nach hinten verschoben werden. Während des Abschlussprüfungen gilt das Tragen einer FFP2-Maske. Bayern strebt Impfungen für Abschlussklassen ab Juni 2021 an.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Einrichtungen die der beruflichen Aus, Fort- und Weiterbildungen dienen, dürfen Präsenzunterricht anbieten, wenn der Mindestabstand eingehalten wird und die Inzidenz unter 100 bleibt.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Das Sommersemester findet bisher ausschließlich in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzveranstaltungen (z.B. für Prüfungen und Klausuren) und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Ärzte und Ärztinnen raten, weiterhin Arzttermine wahrzunehmen, etwa um Vorsorgeuntersuchungen nicht zu versäumen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen und tagesaktuellem, negativen Test für BesucherInnen öffnen. Ab einem Inzidenzwert von 100 müssen Kultur-und Freizeiteinrichtungen schließen. Ab 10. Mai dürfen Theater, Kinos, Konzert- und Opernhäuser bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Ab 10. Mai darf die Außengastronomie bis 22 Uhr öffnen, Voraussetzung dafür ist eine 7-Tage-Inzidenz unter 100. Liegt ab 21. Mai die Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze für Urlauber öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln sind OP- oder FFTP- Masken zu tragen. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? In Bayern gilt ein 3-Stufen-System. Die örtlichen Gesundheitsämter entscheiden, welche Stufe gerade gilt. Kinder mit Schnupfen ohne Fieber dürfen bei Stufe 1 und 2 zur Schule/Kita. Bei Stufe 3 dürfen Kinder mit leichten Krankheitssymptomen nur mit negativem Covid-Test in die Schule/Kita. Bei den Covid-typischen Symptomen müssen Kinder zu Hause bleiben.

Berlin

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Ab 17. Mai kehren Kitas in den Regelbetrieb zurück, das heißt, alle Kinder sollen wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Vorausgesetzt die Inzidenz liegt unter 100. Ansonsten gilt in Kitas die Notbetreuung, welche Eltern nutzen dürfen, die in versorgungsrelevanten Berufen arbeiten, alleinerziehend sind oder wenn es für die Kinder dringende pädagogische Gründe gibt. Ferner werden Kinder, die Husten oder Schnupfen haben, nicht mehr in den Kitas betreut, d.h. sie müssen zuhause bleiben. Dies gilt nicht, wenn es einen tagesaktuellen negativ Test gibt. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Aktuell (nach Beschluss des Bundeskabinetts) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Grundschulen befinden sich im Wechselunterricht, in halber Klassengröße. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt. Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. SchülerInnen und Lehrkräfte unterziehen sich 2x in der Woche einer Testpflicht unter Aufsicht in den Schulen. Notbetreuung wird in Schulen/Horten für Alleinerziehende und Eltern in systemrelevanten Berufen ermöglicht. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (nach Beschluss des Bundeskabinetts) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Alle Klassen befinden sich im Wechselunterricht in halber Klassengröße. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt. Ausnahmen gibt es lediglich für Prüfungen. Auch hier soll es ein Präsenzangebot mit maximal halben Klassen geben. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich für den Präsenzunterricht, 2x in der Woche einer Testpflicht unter Aufsicht in den Schulen unterziehen. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt. Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Ferner haben die Schulen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Förder- und Unterstützungsangebote zu machen. Für die Berufsschulen gelten die gleichen Regelungen, wie für die anderen Schulen.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? In Volkshochschulen und weiteren Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, sowie in Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen sowie freien Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes dürfen keinen Präsenzunterricht durchführen.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seit Anfang Dezember sind die Präsenzveranstaltungen ausgesetzt, das anstehende Sommersemester findet überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren (z.B. für Prüfungen und Klausuren) und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Für den Arztbesuch gelten keine Beschränkungen. Vorsorgeuntersuchungen werden weiterhin empfohlen. Werdende Mütter dürfen zur Geburt von einer Person begleitet werden. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Treffen von bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten sind erlaubt. Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf über 100 darf sich nur noch ein Haushalt mit einer einzelnen Person treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Vollständig Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Ab Juni werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Drinnen dürfen sich 5 Personen aus zwei Haushalten und draußen 10 Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen zu Lockerungen: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1086291.php
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individual- bzw. kontaktfreier Sport ist alleine oder mit bis zu maximal 5 Personen aus zwei Haushalten im Freien gestattet. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Aber einer 7-Tage-Inzidenz über 100 ist Sport nur noch alleine, zu zweit oder mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder dürfen Sport in Gruppen bis zu 5 Kindern ausüben. Ab 4. Juni soll es im Sport zu weiteren Lockerungen kommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen diese kulturellen Einrichtungen ohne Terminbuchungen öffnen. Berlin plant für Kultur, Sport und Außengastronomie Lockerungen, genaueres ist bisher aber noch nicht bekannt. Weitere Lockerungen für Juni sind geplant. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Von 23 bis 6 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden. Generell gibt es ein Alkoholverbot nur in Grünanlagen und auf Parkplätzen bis Mitte Juni. Bei Inzidenzen von 50 bis 100 sollen mit tagesaktuellem Schnelltest und vorheriger Terminbuchungen Gäste im Außenbereich von Restaurants zugelassen sein. Weitere Lockerungen für Juni sind geplant. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind stehen bisher noch aus. Weitere Lockerungen für Juni sind geplant. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend, Abstände sind einzuhalten. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben. Weitere Lockerungen für Juni sind geplant. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Ferner werden Kinder, die Husten oder Schnupfen haben, nicht mehr in den Kitas betreut, d.h. sie müssen zuhause bleiben. Dies gilt nicht, wenn es einen tagesaktuellen negativ Test gibt. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt, die Symptome stärker werden oder Fieber hinzukommt, muss es zu Hause bleiben oder abgeholt werden und mindestes 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert, dann bitte bei einer/m Kinderarzt/Kinderärztin melden. Er/sie entscheidet darüber, ob ein Covid-Test notwendig ist.

Brandenburg

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas und Krippen bleiben zwar geöffnet, Eltern werden jedoch gebeten, ihre Kinder zuhause zu betreuen und Kinderkrankengeld zu nutzen. Je nach lokalem Infektionsgeschehen können Kitas schließen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen, da es regionale Abweichungen geben kann. Elternbeiträge werden vom Land übernommen, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt. Neu ist die Möglichkeit der Betreuungssplittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita), dann übernimmt das Land die Beiträge anteilig. In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit besonders hohen Infektionszahlen müssen die Kitas geschlossen werden, sofern die 7-Tages-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 165 überschreitet. Eine Notbetreuung wird angeboten. Diese Regelungen gelten, solange in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt die Inzidenzwerte unter 200 liegen. Sollte dieser Wert drei Tage nacheinander überschritten werden, würden Kitas wieder geschlossen. In diesem Fall gibt es für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (nach Beschluss des Bundeskabinett) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Grundschulen von der Klassenstufe 1 bis 6 befinden sich aktuell im Wechselunterricht. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich mindestens 2x/Woche testen lassen. Ohne einen negativen Schnelltest dürfen die Schulen nicht betreten werden. Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50, dürfen ab 31. Mai Grundschulen und Förderschulen bis zur 6. Klasse wieder für den Präsenzunterricht öffnen. Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (nach Beschluss des Bundeskabinett) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Weiterführende Schulen befinden sich im Distanzunterricht. Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50, werden alle weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ab dem 07.06.2021 zurück in den Präsenzunterricht kehren. Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Ab 3. Juni soll es voraussichtlich keinen Personengrenzen bei Präsenzangeboten in Bildungs-, Aus-, und Fort- und Weiterbildungseinrichtungen geben. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Präsenzveranstaltungen sind ausgesetzt, das Sommersemester findet überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzveranstaltungen (z.B. für Prüfungen und Klausuren) und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Vorsorgeuntersuchungen können durchgeführt werden. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen sich zwei Haushalte treffen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt die Regelung ein Haushalt plus eine Haushaltsfremde Person dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen. Liegt die 7-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 100, greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Voraussichtlich soll es ab Juni zu Lockerungen kommen, wenn die Inzidenz niedrig bleibt. Kontaktsport im freien soll ohne Teilnehmerbegrenzungen erlaubt sein, Fitnessstudios und Freibäder könnten öffnen, Kontaksport im Innenraum könnte mit bis zu 30 Personen ermöglicht werden. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Kino, Theater und Konzerte sollen ab Juni wieder öffnen, mit begrenzter Teilnehmeranzahl und unter Hygieneauflagen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Cafes und Restaurants dürfen öffnen. Gäste mit tagesaktuellem negativen Coronatest, Terminvereinbarung und Hygienekonzept dürfen im Außenbereich bedient werden (max. 2 Haushalte/Tisch). Voraussichtlich dürfen Hotels, unter Auflagen, ab 11. Juni wieder für Gäste öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Ab Juni kann es auch hier zu Lockerungen kommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten. Der sogenannte kleine Grenzverkehr zum Beispiel nach Polen (bis zu 24-Stunden Aufenthalt) ist nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht bei triftigen Gründen für den Grenzübertritt, z. B. für Berufspendler oder SchülerInnen und Studierende, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen. Ab Juni kann es auch hier zu Lockerungen kommen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben. Ab Juni kann es auch hier zu Lockerungen kommen.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit Krankheitssymptomen sollen grundsätzlich zu Hause bleiben. Bei den für Covid typischen Symptomen, wie trockenem Husten und Fieber, müssen Kinder definitiv zu Hause bleiben. Ärzte entscheiden darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird.

Bremen

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Bremer Kitas können unter Einhaltung der Hygieneregeln öffen. Max. 60 Kinder dürfen in festen Kohorten gemeinsam betreut werden. Für Kita-Kinder soll es keine Testpflicht geben. Ab einer Inzidenz von 165 schließen die Kitas und gehen in die Notbetreuung. Für berufstätige Eltern, die aufgrund eventueller Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Grundschulklassen erhalten Unterricht in voller Klassenstärke. SchülerInnen und Lehrkräfte haben sich 2x pro Woche einem Coronatest zu unterziehen. Ohne negativen Test darf das Schulgelände nicht betreten werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 165 gehen die Schulen in den Distanzunterricht. Für berufstätige Eltern, die aufgrund eventueller Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? An weiterführenden Schulen wird in Halbgruppen im Wechselmodell unterrichtet. SchülerInnen und Lehrkräfte unterziehen sich 2x pro Woche einem Coronatest. Ohne negativen Test darf das Schulgelände nicht betreten werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 165 gehen die Schulen in den Distanzunterricht.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? An Volkshochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen Präsenzveranstaltungen unter Beachtung der Hygieneregelungen stattfinden, solange der 7-Tage-Inzidenzwert unter 200 je 100.000 Einwohner/innen liegt.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Vorsorgeuntersuchungen werden auch während der Corona-Krise empfohlen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? In Bremen darf sich der eigene Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.bremen.de/corona#inzidenz-aktuell
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen und weiteren Einschränkungen für BesucherInnen öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Frühestens ab 22. März soll es Lockerungen für die Außenbereiche von Restaurant geben. Bei Inzidenzen von 50 bis 100 sollen mit tagesaktuellem Schnelltest und vorheriger Terminbuchungen Gäste zugelassen sein. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse.
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen unter: https://www.bremen.de/corona#inzidenz-aktuell
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit Fieber über 38 Grad, starkem Husten und grippeähnlichen Symptomen müssen zu Hause bleiben. Es wird empfohlen sich dann beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin zu melden. Sobald das Kind 24 Stunden symptomfrei ist, darf es wieder zur Kita/Schule. Bei einfachem Schnupfen und gelegentlichem Husten können Kinder weiterhin die Kita/Schule besuchen.

Hamburg

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Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb. Eine Betreuung von 20 Stunden/ Kind kann gewährleistet werden. Eine volle Betreuung können nur Alleinerziehende, Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen sowie Familien in Not in Anspruch nehmen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? GrundschülerInnen befinden sich im Wechselunterricht. Grundschulen müssen sicherstellen, dass SchülerInnen in jeder Woche tageweise die Schulen besuchen können. Es wird eine Testpflicht von 2x pro Woche für SchülerInnen und 3x pro Woche Lehrkräfte eingeführt. Steigt die Inzidenz über 165 kehren Hamburgs Schulen in den Distanzunterricht zurück. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Für die weiterführenden Schulen wird eine Testpflicht von 2x pro Woche für SchülerInnen und 3x pro Woche Lehrkräfte eingeführt. Steigt die Inzidenz über 165 kehren Hamburgs Schulen in den Distanzunterricht zurück.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich bei Ihren Bildungseinrichtungen.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren (z.B. bei Klausuren oder Prüfungen) und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Maximal 5 Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. In allen öffentlich zugänglichen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2 oder OP-Maske) zu tragen. Auch im Freien gilt an vielbesuchten Plätzen eine Maskenpflicht. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Ab einem Inzidenzwert von 100 haben Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu schließen. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel sind nur mit einer OP- oder FFP2-Maske zu betreten. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit einem Schnupfen ohne zusätzliche Anzeichen von Krankheit dürfen in die Kita/Schule. Bei Fieber über 38 Grad und trockenem Husten bitte telefonisch Kontakt zu einem/r Arzt/Ärztin aufnehmen. Diese/r entscheidet dann, ob ein Covid-Test notwendig ist. Grundsätzlich gilt, dass Kinder die eindeutig krank sind, nicht in die Kita/Schule gehen dürfen.

Hessen

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Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas haben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Je nach Kita sind die Betreuungsmöglichkeiten von der Raumkapazität abhängig. Kinder sollen in möglichst festen Gruppen mit wenig ErzieherInnenwechsel betreut werden. Eltern werden gebeten ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Ab einer erhöhten Inzidenz von 165 schließen Kitas und die Notbetreuung tritt in Kraft. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Liegt die Inzidenz unter 100 haben die Klassen 1 bis 6 Präsenzunterricht. In Hessen müssen sich SchülerInnen und Lehrkräfte 2x pro Woche testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ab einer Inzidenz von 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. Weitere Informationen zum Stufenplan bezüglich des Schulunterrichts: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/bildung-und-betreuung/betreuung-und-schule
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Weiterführende Schulen befinden sich im Distanzunterricht. Klassenstufen 5 und 6 können eine Notbetreuung erhalten. In Hessen müssen sich SchülerInnen und Lehrkräfte 2x pro Woche testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ab einer Inzidenz von 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Weitere Informationen zum Stufenplan bezüglich des Schulunterrichts: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/bildung-und-betreuung/betreuung-und-schule
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich bei Ihren Bildungseinrichtungen. Oder unter: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/bildung-und-betreuung/ausserschulische-bildungsangebote-und-ausbildung
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Somersemester 2021 vorwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Vorsorgeuntersuchungen sollen weiterhin durchgeführt werden. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Die Kontaktregelungen hängen von der aktuellen Inzidenz ab. Weitere Informationen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/treffen-und-veranstaltungen
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Bei einer Inzidenz über 100 ist Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich Kinder zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Fitnessstudios dürften nach fester Terminvergabe genutzt werden. Weitere Informationen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/freizeitangebote-und-sport
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz über 100 müssen Kultur- und Freizeiteinrichtungen schließen.
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Lockerungen für die Außengastronomie und Hotels sind vorgesehen. Weitere Informationen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/restaurants-reisen-und-uebernachtung/gaststaetten-und-hotels
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Informationen zu Großveranstaltungen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/treffen-und-veranstaltungen
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder, die eindeutig krank sind, dürfen die Kita/Schule nicht besuchen. Sollten Kinder in der Kita/Schule krank sein, müssen sie von den Eltern abgeholt werden. Bei Fieber, trockenem Husten und eingeschränktem Geschmackssinn darf die Schule/Kita nicht betreten werden. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist aber kein Grund zu Hause zu bleiben.

Mecklenburg-Vorpommern

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Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas befinden sich in der Notbetreuung. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Die Klassenstufen 1 bis 6 befinden sich im Präsenzunterricht. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=170104&processor=processor.sa.pressemitteilung Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Weiterführende Schulen befinden sich im Präsenzunterricht. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=170104&processor=processor.sa.pressemitteilung
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Bildungseinrichtung.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Vorsorgeuntersuchungen sollen trotz Corona-Pandemie wahrgenommen werden. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Zwei Haushalte dürfen sich mit einem weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die Regelungen der Bundesnotbremse. Weitere Informationen: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Weitere Lockerungen: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Dateien/104+-+2205.pdf
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Weitere Informationen zu Kultur- und Freizeitveranstaltungen: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Touristische Übernachtungen in Hotels/Campingplätzen sind nach wie vor nicht gestattet. Geimpfte Tagestouristen und Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern dürfen seit 5. Mai wieder einreisen. Weitere Informationen: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus: https://www.mv-corona.de/faq-uebersicht
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit einfachen Symptomen wie Schnupfen oder leichtem Husten dürfen in die Schule oder Kita. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt, die Symptome stärker werden oder Fieber hinzukommt, muss es zu Hause bleiben oder abgeholt werden und mindestes 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert, dann bitte bei einer/m Kinderazt/Kinderärztin melden. Er/sie entscheidet darüber, ob ein Covid-Test notwendig ist.

Niedersachsen

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas befinden sich im eingeschränkten Betrieb; dieser umfasst alle Kinder, die in der jeweiligen Kita einen Betreuungsplatz haben. Sollte die Neuinzidenz auf einen Wert von mindestens 100 erreichen, werden Kitas wieder geschlossen und wieder auf Notbetreuung umgestellt. Das bedeutet, dass nur noch 50 % der Plätze verfügbar sind. Eltern werden gebeten ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Notbetreuung wird für Kinder von Eltern (mindestens ein Elternteil) in systemrelevanten Berufen sowie in besonderen Härtefällen angeboten. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? GrundschülerInnen befinden sich in halben Klassen im Wechselunterricht. 2x pro Woche besteht eine Testpflicht für SchülerInnen und Lehrkräfte. Bis Klassenstufe 6 ist eine Notbetreuung von ca. 8-13 Uhr eingerichtet. Ab 31. Mai kehren alle Schulklassen in den Präsenzunterricht zurück, vorausgesetzt die Inzidenz liegt unter 50. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Alle weiterführenden Schulen befinden sich im Wechselmodell. Ab 31. Mai kehren alle Schulklassen in den Präsenzunterricht zurück, vorausgesetzt die Inzidenz liegt unter 50. SchülerInnen sind dazu verpflichtet im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für die Schulen wird eine Testpflicht von 2x pro Woche für SchülerInnen und Lehrkräfte eingeführt. Weitere Informationen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/szenario-a-bei-inzidenz-bis-50-offnungen-von-kitas-und-schulen-zum-31-mai-tonne-kinder-und-jugendliche-stehen-bei-uns-im-fokus-200627.html
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Zu den Bedingungen in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Website.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit 2 Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 6 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. In Regionen mit einer Inzidenz von über 100 darf man sich nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. In diesem Fall gilt für Kinder eine Altersgrenze von 6 Jahren. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. In Landkreisen mit einer Inzidenz von maximal 35 können sich u.U. auch bis zu 10 Personen aus drei Haushalten treffen. Weitere Informationen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html#1Kontakt
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine sowie in kleinen Gruppen mit maximal 2 weiteren Personen aus einem anderen Haushalt im Freien gestattet. Wenn eine Genehmigung vorliegt, können sich auch bis zu 10 Personen aus maximal drei Haushalten zum Sport treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Je nach Inzidenzen gelten allerdings unterschiedliche Regelungen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Weitere Öffnungsmaßnahmen und Regelungen für Kultur und Freizeit: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Die Gastro soll am Wochenende vom 7. Mai wieder schrittweise geöffnet werden, wenn die Inzidenz unter 100 liegt. Weitere Informationen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit einfachen Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Husten, dürfen in die Schule/Kita. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt und die Symptome stärker sind, muss es zu Hause bleiben. Ein/e Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird. Nach 48 Stunden ohne Symptome, kann das Kind wieder in die Schule/Kita, wenn es keinen Kontakt zu einer nachweislich an Covid erkrankten Person hatte.

Nordrhein-Westfalen

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Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas bleiben im eingeschränkten Pandemiebetrieb geöffnet. Gruppen werden verkleinert und der Betreuungsumfang wird pro Kind um 10 Stunden reduziert. Eltern werden gebeten ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Einrichtungen, ggf. müssen für Januar keine Kita Beiträge gezahlt werden. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? GrundschülerInnen befinden sich im Wechselunterricht. Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021 Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Bildungseinrichtungen.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Vorsorgeuntersuchungen sollen weiterhin wahrgenommen werden. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Die Kontaktregelungen sind abhängig von den aktuellen Inzidenzen. Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#da9fc8e6
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Die Kontaktregelungen sind abhängig von den aktuellen Inzidenzen. Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#da9fc8e6
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz von 100 haben Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen.
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt.
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen: Die Kontaktregelungen sind abhängig von den aktuellen Inzidenzen. Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#da9fc8e6
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit Schnupfen und ohne weitere Symptome sollen 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, die Schule muss benachrichtigt werden. Wenn sich die Symptome bessern und keine zusätzlichen dazu kommen, kann es wieder in die Schule. Gibt es keine Besserung und kommen noch Symptome hinzu, soll die Schule und der/die Arzt/Ärztin kontaktiert werden.

Rheinland-Pfalz

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Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas haben geöffnet, dennoch werden Eltern dringend gebeten ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Ab dem 7. April 2021 soll für alle für alle Beschäftigten in Einrichtungen der Kinderbetreuung sowie den Hilfen zur Erziehung pro Woche einen Selbsttest zur Verfügung stehen. Aber einer Inzidenz von 165 gehen Kitas in den Notbetrieb. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? SchülerInnen der Grundschule und der Unterstufe in Förderschulen werden im Wechselunterricht unterrichtet. Die Präsenzpflicht wird beibehalten. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen. Steigt die Inzidenz auf 165 gehen die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Grund- und Förderschulen und die Schulen sind angehalten regelmäßige Maskenpausen einzuführen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Die weiterführenden Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 gehen die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich dazu auf der Homepage Ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Ab einer Inzidenz von 100 ist Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Kinder bis 14 Jahren dürfen zu fünft Sport machen. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz von 100 haben Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Je nach 7-Tage-Inzidenz sieht RLP Lockerungen vor: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel sind nur mit einer OP- oder FFP2-Maske zu betreten. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit einfachen Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Husten, dürfen in die Schule/Kita. Wenn ein Kind sich nicht wohlfühlt oder die Symptome stärker sind, muss es zu Hause bleiben. Grundsätzlich können die Eltern warten, bis das Kind wieder voll gesund ist oder telefonisch um ärztlichen Rat bitten. Der/Die Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird.

Saarland

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Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. Weitere Informationen: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/bildung-kultur/schulen-kitas/schulen-kitas_node.html
Welche Regeln gelten für Grundschulen? GrundschülerInnen befinden sich im Wechselmodell. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. SchülerInnen der Grund- und Förderschulen müssen sich keinen Tests unterziehen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. Weitere Informationen: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/bildung-kultur/schulen-kitas/schulen-kitas_node.html
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Alle Klassen erhalten Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Ab 19. April besteht die Testpflicht für SchülerInnen und Lehrkräfte 2x pro Woche, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Weitere Informationen: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/bildung-kultur/schulen-kitas/schulen-kitas_node.html
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihres jeweiligen Anbieters.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Je nach 7-Tage-Inzidenz können die Kontaktregelungen variieren. Aktuelle Informationen: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/home_node.html
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen.
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz von 100 haben Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen.
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Lockerungen für die Außengastro werden angestrebt, je nach Inzidenzwert.
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus.
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel sind nur mit einer OP- oder FFP2-Maske zu betreten. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit einfachen Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Husten, dürfen in die Schule/Kita. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt und/oder die Symptome stärker sind, muss es zu Hause bleiben. Ein/e Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird.

Sachsen

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kindertageseinrichtungen haben inzidenzunabhängig geöffnet. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Es besteht allerdings keine Präsenzpflicht. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung.Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 kehren die SchülerInnen zurück in den Distanzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen zweimal pro Woche getestet werden. Es besteht allerdings keine Präsenzpflicht. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Bildungseinrichtung.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen auch weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Je nach Inzidenzwert können die Kontaktbeschränkungen variieren: Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz von 100 haben Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Ferienwohnungen und Campingplätze wieder Gäste empfangen, bei unter 50 auch Pensionen und Hotels. Auch sollen Lockerungen für die Außengastro angestrebt werden, je nach Inzidenzwert. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Je nach Inzidenzwert können die Regelungen variieren. Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit Symptomen wie Husten, Fieber, Durchfall oder Erbrechen dürfen nicht in die Schule. Wenn sie mehr als 2 Tage lang diese Symptome aufzeigen, dürfen sie erst wieder in die Schule, wenn sie 2 Tage ohne Symptome sind.

Sachsen-Anhalt

Frage Antwort
Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb. Steigt der Inzidenzwert auf 165 wechseln Kitas in den Notbetrieb. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen, je nach Infektionslage weichen die Regelungen in den einzelnen Regionen ab. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (bis zum 12. Lebensjahr) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? SchülerInnen befinden sich im Wechelunterricht. Steigt der Inzidenzwert auf 165 wird Distanzunterricht angeordnet. Für GrundschülerInnen besteht eine Testpflicht 2x pro Woche, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? SchülerInnen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt der Inzidenzwert auf 165 wird Distanzunterricht angeordnet. Für SchülerInnen besteht eine Testpflicht 2x pro Woche, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Bildungseinrichtung.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Bei einzer Inzidenz von 100 gilt ein Haushalt plus eine weitere Person. Steigt der Inzidenzwert auf 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Weitere Informationen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Weitere Informationen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz von 100 schließen Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Weitere Informationen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Weitere Informationen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit unspezifischen Symptomen, das heißt fieberfrei mit leichtem Schnupfen oder unauffälligem Husten, müssen nicht zu Hause bleiben. Bei stärkeren Symptomen sollen sie nicht in die Schule gehen. In dem Fall wird ein Arztbesuch empfohlen. Im Falle eines negativen Covid-Tests oder gar keines Tests, kann das Kind nach 24 Stunden ohne Fieber wieder in Schule und Kita.

Schleswig-Holstein

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Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen. Vorausgesetzt die Inzidenz liegt unter 100. Da es kreisspezifische Regelungen gibt, empfehlen wir den Blick auf die Seite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Kita.html Sollten einzelne Kitas, aufgrund erhöhter Inzidenz nicht öffnen dürfen, soll die Kitagebühr für Eltern entfallen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Grundschulen befinden sich im Wechselmodell. Da es kreisspezifische Regelungen gibt, empfehlen wir den Blick auf die Seite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html Eine Testpflicht besteht 2x pro Woche, für SchülerInnen und Lehrkräfte, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Über die Regeln bei einer erhöhten Inzidenz wird am 23.04. beraten. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Distanzlernen wird angeboten. Über die Regeln bei einer erhöhten Inzidenz wird am 23.04. beraten. Abschlussklassen erhalten Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen. Da es kreisspezifische Regelungen gibt, empfehlen wir vorsorglich den Blick auf die Seite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich dazu auf der Homepage Ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung.
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021 in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, notwendige Vorsorgeuntersuchungen weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Jeden Mittwoch wird darüber beraten, welche Städte und Kreise Lockerungen oder Verschärfungen der Corona Regeln benötigen, je nach Inzidenzwert. Sollten die Inzidenzen steigen, werden die Maßnahmen erneut verschärft (Notbremse). Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten unterschiedliche Regelungen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Allgemeines_Verwaltung.html
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen diese kulturellen Einrichtungen ohne Terminbuchungen öffnen. Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_kultur.html
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Schleswig-Holstein strebt Lockerungen in der Außengastronomie an. Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/gastronomieEinzelhandel.html
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus.
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit einfachen Symptomen wie Schnupfen oder leichtem Husten dürfen in die Schule/Kita. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt und/oder die Symptome stärker sind, wenn etwa Fieber, stärkerer Husten oder der Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns hinzukommen, muss es zu Hause bleiben. Ein/e Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird. Wenn dieser nicht durchgeführt werden muss oder er sich als negativ herausstellt, kann das Kind, sobald es gesund ist, wieder in die Schule/Kita kommen.

Thüringen

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Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas haben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Eine Betreuung wird in festen Gruppen angeboten. Steigt die Inzidenz auf 165 wird auf Notbetreuung umgestellt. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für Grundschulen? Grundschulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 wechseln die Schulen in den Distanzunterricht. SchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen. GrundschülerInnen erhalten einen Lutschtest. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? Schulen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt die Inzidenz auf 165 wechseln die Schulen in den DistanzunterrichtSchülerInnen und Lehrkräfte müssen sich bis zu 2x pro Woche testen lassen. SchülerInnen an weiterführenden Schulen erhalten einen Antigen-Test.
Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Außerschulische Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind für den Unterrichts- und Ausbildungsbetrieb in Präsenzform sowie für den Publikumsverkehr zu schließen. Allerdings können diese außerschulischen Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung Lehrgänge und Maßnahmen der beruflichen Bildung in Präsenzform durchführen, soweit diese in der beruflichen Ausbildung und Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zur Sicherstellung der Berufsausbildung im Rahmen laufender Ausbildungsverträge und zur Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen notwendig sind. In der beruflichen Fort- und Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss und für Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung gilt Satz 1 entsprechend für Lehrgänge und Maßnahmen für die Vorbereitung und Durchführung von entsprechenden Prüfungen. Die zur Durchführung der Lehrgänge und Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 erforderliche Internats- und Wohnheimunterbringung ist zulässig.“
Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2020/2021 überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule.
Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, notwendige Vorsorgeuntersuchungen weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch.
Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 13 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Steigt der Inzidenzwert auf 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Weitere Informationen: https://corona.thueringen.de/
Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zum Sport im Freien treffen. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen.
Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz von 100 haben Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen.
Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Biergartenbesuche (im Außenbereich) und Camping, soll in Thüringen ab 6. Mai, bei einer konstanten Inzidenz von 100, unter Auflagen wieder ermöglicht werden.
Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus.
Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer Alltagsmaske verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen.
Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben.
Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit einfachen Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Husten, dürfen in die Schule/Kita. Sobald ein Kind typische Covid-Symptome aufweist, wie starker Husten und Fieber, muss es zu Hause bleiben. Ein/e Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird. Wenn dieser nicht durchgeführt werden muss oder er sich als negativ herausstellt, kann das Kind, sobald es gesund ist, wieder in die Schule kommen.