Baden-Württemberg |
Kinder mit leichtem Schnupfen oder Husten dürfen in die Schule oder Kita. Kinder, die eindeutig krank sind (Fieber, trockener Husten) müssen zu Hause bleiben. Wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert, dann bitte telefonisch bei einer/m Kinderarzt/Kinderärztin melden. Er/sie entscheidet darüber, ob ein Covid-Test notwendig ist. |
Bayern |
In Bayern gilt ein 3-Stufen-System. Die örtlichen Gesundheitsämter entscheiden, welche Stufe gerade gilt. Kinder mit Schnupfen ohne Fieber dürfen bei Stufe 1 und 2 zur Schule/Kita. Bei Stufe 3 dürfen Kinder mit leichten Krankheitssymptomen nur mit negativem Covid-Test in die Schule/Kita. Bei den Covid-typischen Symptomen müssen Kinder zu Hause bleiben. |
Berlin |
Ferner werden Kinder, die Husten oder Schnupfen haben, nicht mehr in den Kitas betreut, d.h. sie müssen zuhause bleiben. Dies gilt nicht, wenn es einen tagesaktuellen negativ Test gibt. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt, die Symptome stärker werden oder Fieber hinzukommt, muss es zu Hause bleiben oder abgeholt werden und mindestes 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert, dann bitte bei einer/m Kinderarzt/Kinderärztin melden. Er/sie entscheidet darüber, ob ein Covid-Test notwendig ist. |
Brandenburg |
Kinder mit Krankheitssymptomen sollen grundsätzlich zu Hause bleiben. Bei den für Covid typischen Symptomen, wie trockenem Husten und Fieber, müssen Kinder definitiv zu Hause bleiben. Ärzte entscheiden darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird. |
Bremen |
Kinder mit Fieber über 38 Grad, starkem Husten und grippeähnlichen Symptomen müssen zu Hause bleiben. Es wird empfohlen sich dann beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin zu melden. Sobald das Kind 24 Stunden symptomfrei ist, darf es wieder zur Kita/Schule. Bei einfachem Schnupfen und gelegentlichem Husten können Kinder weiterhin die Kita/Schule besuchen. |
Hamburg |
Kinder mit einem Schnupfen ohne zusätzliche Anzeichen von Krankheit dürfen in die Kita/Schule. Bei Fieber über 38 Grad und trockenem Husten bitte telefonisch Kontakt zu einem/r Arzt/Ärztin aufnehmen. Diese/r entscheidet dann, ob ein Covid-Test notwendig ist. Grundsätzlich gilt, dass Kinder die eindeutig krank sind, nicht in die Kita/Schule gehen dürfen. |
Hessen |
Kinder, die eindeutig krank sind, dürfen die Kita/Schule nicht besuchen. Sollten Kinder in der Kita/Schule krank sein, müssen sie von den Eltern abgeholt werden. Bei Fieber, trockenem Husten und eingeschränktem Geschmackssinn darf die Schule/Kita nicht betreten werden. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist aber kein Grund zu Hause zu bleiben. |
Mecklenburg-Vorpommern |
Kinder mit einfachen Symptomen wie Schnupfen oder leichtem Husten dürfen in die Schule oder Kita. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt, die Symptome stärker werden oder Fieber hinzukommt, muss es zu Hause bleiben oder abgeholt werden und mindestes 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert, dann bitte bei einer/m Kinderazt/Kinderärztin melden. Er/sie entscheidet darüber, ob ein Covid-Test notwendig ist. |
Niedersachsen |
Kinder mit einfachen Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Husten, dürfen in die Schule/Kita. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt und die Symptome stärker sind, muss es zu Hause bleiben. Ein/e Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird. Nach 48 Stunden ohne Symptome, kann das Kind wieder in die Schule/Kita, wenn es keinen Kontakt zu einer nachweislich an Covid erkrankten Person hatte. |
Nordrhein-Westfalen |
Kinder mit Schnupfen und ohne weitere Symptome sollen 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, die Schule muss benachrichtigt werden. Wenn sich die Symptome bessern und keine zusätzlichen dazu kommen, kann es wieder in die Schule. Gibt es keine Besserung und kommen noch Symptome hinzu, soll die Schule und der/die Arzt/Ärztin kontaktiert werden. |
Rheinland-Pfalz |
Kinder mit einfachen Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Husten, dürfen in die Schule/Kita. Wenn ein Kind sich nicht wohlfühlt oder die Symptome stärker sind, muss es zu Hause bleiben. Grundsätzlich können die Eltern warten, bis das Kind wieder voll gesund ist oder telefonisch um ärztlichen Rat bitten. Der/Die Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird. |
Saarland |
Kinder mit einfachen Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Husten, dürfen in die Schule/Kita. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt und/oder die Symptome stärker sind, muss es zu Hause bleiben. Ein/e Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird. |
Sachsen |
Kinder mit Symptomen wie Husten, Fieber, Durchfall oder Erbrechen dürfen nicht in die Schule. Wenn sie mehr als 2 Tage lang diese Symptome aufzeigen, dürfen sie erst wieder in die Schule, wenn sie 2 Tage ohne Symptome sind. |
Sachsen-Anhalt |
Kinder mit unspezifischen Symptomen, das heißt fieberfrei mit leichtem Schnupfen oder unauffälligem Husten, müssen nicht zu Hause bleiben. Bei stärkeren Symptomen sollen sie nicht in die Schule gehen. In dem Fall wird ein Arztbesuch empfohlen. Im Falle eines negativen Covid-Tests oder gar keines Tests, kann das Kind nach 24 Stunden ohne Fieber wieder in Schule und Kita. |
Schleswig-Holstein |
Kinder mit einfachen Symptomen wie Schnupfen oder leichtem Husten dürfen in die Schule/Kita. Sobald ein Kind sich nicht wohlfühlt und/oder die Symptome stärker sind, wenn etwa Fieber, stärkerer Husten oder der Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns hinzukommen, muss es zu Hause bleiben. Ein/e Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird. Wenn dieser nicht durchgeführt werden muss oder er sich als negativ herausstellt, kann das Kind, sobald es gesund ist, wieder in die Schule/Kita kommen. |
Thüringen |
Kinder mit einfachen Symptomen, wie Schnupfen oder leichtem Husten, dürfen in die Schule/Kita. Sobald ein Kind typische Covid-Symptome aufweist, wie starker Husten und Fieber, muss es zu Hause bleiben. Ein/e Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob ein Covid-Test durchgeführt wird. Wenn dieser nicht durchgeführt werden muss oder er sich als negativ herausstellt, kann das Kind, sobald es gesund ist, wieder in die Schule kommen. |