Baden-Württemberg |
Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, die Notbetreuung ist daher nicht mehr erforderlich. Jedoch werden Eltern dringend gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz über 200 schließen die Kitas und bieten eine Notbetreuung an. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Bayern |
Eine Rückkehr in den normalen Regelbetrieb erfolgt erst bei einer Inzidenz unter 50. Kitas haben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, Kinder werden in festen Gruppen betreut, vorausgesetzt die Inzidenz liegt zwischen 50 und 100. Bei einer Inzidenz über 100 wird die Notbetreuung greifen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Berlin |
Ab 17. Mai kehren Kitas in den Regelbetrieb zurück, das heißt, alle Kinder sollen wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Vorausgesetzt die Inzidenz liegt unter 100. Ansonsten gilt in Kitas die Notbetreuung, welche Eltern nutzen dürfen, die in versorgungsrelevanten Berufen arbeiten, alleinerziehend sind oder wenn es für die Kinder dringende pädagogische Gründe gibt. Ferner werden Kinder, die Husten oder Schnupfen haben, nicht mehr in den Kitas betreut, d.h. sie müssen zuhause bleiben. Dies gilt nicht, wenn es einen tagesaktuellen negativ Test gibt. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Aktuell (nach Beschluss des Bundeskabinetts) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Brandenburg |
Kitas und Krippen bleiben zwar geöffnet, Eltern werden jedoch gebeten, ihre Kinder zuhause zu betreuen und Kinderkrankengeld zu nutzen. Je nach lokalem Infektionsgeschehen können Kitas schließen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen, da es regionale Abweichungen geben kann. Elternbeiträge werden vom Land übernommen, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt. Neu ist die Möglichkeit der Betreuungssplittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita), dann übernimmt das Land die Beiträge anteilig. In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit besonders hohen Infektionszahlen müssen die Kitas geschlossen werden, sofern die 7-Tages-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 165 überschreitet. Eine Notbetreuung wird angeboten. Diese Regelungen gelten, solange in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt die Inzidenzwerte unter 200 liegen. Sollte dieser Wert drei Tage nacheinander überschritten werden, würden Kitas wieder geschlossen. In diesem Fall gibt es für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (nach Beschluss des Bundeskabinett) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Bremen |
Bremer Kitas können unter Einhaltung der Hygieneregeln öffen. Max. 60 Kinder dürfen in festen Kohorten gemeinsam betreut werden. Für Kita-Kinder soll es keine Testpflicht geben. Ab einer Inzidenz von 165 schließen die Kitas und gehen in die Notbetreuung. Für berufstätige Eltern, die aufgrund eventueller Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Hamburg |
Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb. Eine Betreuung von 20 Stunden/ Kind kann gewährleistet werden. Eine volle Betreuung können nur Alleinerziehende, Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen sowie Familien in Not in Anspruch nehmen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Hessen |
Kitas haben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Je nach Kita sind die Betreuungsmöglichkeiten von der Raumkapazität abhängig. Kinder sollen in möglichst festen Gruppen mit wenig ErzieherInnenwechsel betreut werden. Eltern werden gebeten ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Ab einer erhöhten Inzidenz von 165 schließen Kitas und die Notbetreuung tritt in Kraft. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Mecklenburg-Vorpommern |
Kitas befinden sich in der Notbetreuung. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Niedersachsen |
Kitas befinden sich im eingeschränkten Betrieb; dieser umfasst alle Kinder, die in der jeweiligen Kita einen Betreuungsplatz haben. Sollte die Neuinzidenz auf einen Wert von mindestens 100 erreichen, werden Kitas wieder geschlossen und wieder auf Notbetreuung umgestellt. Das bedeutet, dass nur noch 50 % der Plätze verfügbar sind. Eltern werden gebeten ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Notbetreuung wird für Kinder von Eltern (mindestens ein Elternteil) in systemrelevanten Berufen sowie in besonderen Härtefällen angeboten. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Nordrhein-Westfalen |
Kitas bleiben im eingeschränkten Pandemiebetrieb geöffnet. Gruppen werden verkleinert und der Betreuungsumfang wird pro Kind um 10 Stunden reduziert. Eltern werden gebeten ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Einrichtungen, ggf. müssen für Januar keine Kita Beiträge gezahlt werden. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Rheinland-Pfalz |
Kitas haben geöffnet, dennoch werden Eltern dringend gebeten ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Ab dem 7. April 2021 soll für alle für alle Beschäftigten in Einrichtungen der Kinderbetreuung sowie den Hilfen zur Erziehung pro Woche einen Selbsttest zur Verfügung stehen. Aber einer Inzidenz von 165 gehen Kitas in den Notbetrieb. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Saarland |
Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. Weitere Informationen: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/bildung-kultur/schulen-kitas/schulen-kitas_node.html |
Sachsen |
Kindertageseinrichtungen haben inzidenzunabhängig geöffnet. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Sachsen-Anhalt |
Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb. Steigt der Inzidenzwert auf 165 wechseln Kitas in den Notbetrieb. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen, je nach Infektionslage weichen die Regelungen in den einzelnen Regionen ab. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (bis zum 12. Lebensjahr) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Schleswig-Holstein |
Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen. Vorausgesetzt die Inzidenz liegt unter 100. Da es kreisspezifische Regelungen gibt, empfehlen wir den Blick auf die Seite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Kita.html Sollten einzelne Kitas, aufgrund erhöhter Inzidenz nicht öffnen dürfen, soll die Kitagebühr für Eltern entfallen. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |
Thüringen |
Kitas haben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Eine Betreuung wird in festen Gruppen angeboten. Steigt die Inzidenz auf 165 wird auf Notbetreuung umgestellt. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. |